Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/14: anti
Aktualisiert am 30. August 2023
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Diese Mitteilung wurde ursprünglich am 29. August 2023 mit Wirkung zum 30. August 2023 veröffentlicht.
Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Minister gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 („die Verordnungen“) veröffentlicht.
Die öffentliche Bekanntmachung:
Der Einfuhrzoll (der Antidumpingzoll) auf die Waren, die durch den Steuerbescheid 2020/13 in Kraft treten, wird gemäß dieser öffentlichen Bekanntmachung vom 7. April 2022 geändert.
Der Antidumpingzoll, der auf den Nettopreis frei Grenze (vor anderen Einfuhrzöllen) auf die aus der Volksrepublik China in das Vereinigte Königreich eingeführte Ware anwendbar ist, bleibt bei den in Tabelle 1 aufgeführten Sätzen:
Um sich für den Zollsatz zu qualifizieren, der auf Waren gilt, die von einem in Tabelle 1 genannten Exporteur in Übersee hergestellt werden, muss bei der Einfuhr der Waren eine gültige Handelsrechnung mit einer beigefügten Erklärung unter Verwendung des Dokumentcodes D008 beim HMRC vorgelegt werden.
Die folgende Erklärung muss von einem Beamten des Unternehmens, das die gültige Handelsrechnung ausstellt und dessen Name und Funktion identifizierbar ist, ausgefüllt, verfasst und unterzeichnet werden:
„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die in dieser Rechnung aufgeführte [Menge] der für den Export in das Vereinigte Königreich verkauften [Waren] von [Name und Adresse des Unternehmens] ([Zusatzcode]) in [Land] hergestellt wurde. Ich erkläre, dass die in dieser Rechnung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
Datum:
Unterschrift:
Name gedruckt):"
Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, ist der Restbetrag (bei allen anderen Überseeexporteuren) der für die Ware geltende Zollbetrag.
Der Antidumpingzoll gilt für:
Bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen, nichtlegiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (einschließlich „auf Länge geschnittene“ und „Schmalbanderzeugnisse“), nur warmgewalzt, nicht plattiert, plattiert oder beschichtet.
Folgende Produktarten sind ausgeschlossen:
Produktkategorien, die einem Antidumpingzoll unterliegen, werden unter den folgenden UK Global Tariff (UKGT)-Warencodes in das Vereinigte Königreich importiert:
Der durch diese öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzte Antidumpingzoll auf das Produkt tritt am 7. April 2027 außer Kraft.
Die TRA wird interessierte Parteien so rechtzeitig über das Auslaufen des Antidumpingzolls informieren, dass eine interessierte Partei einen Antrag auf Auslaufüberprüfung stellen kann.
Am 5. April 2022 leitete die TRA eine Übergangsüberprüfung des Antidumpingzolls für bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China ein, Bekanntmachung über die Einleitung TD0017.
Die TRA führte die Übergangsüberprüfung gemäß Bestimmung 100 der Verordnungen durch.
Gemäß Bestimmung 99A(1)(a) der Verordnung prüfte die TRA, ob das Dumping der Waren wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn der Zoll nicht mehr erhoben würde (die „Bewertung der Dumpingwahrscheinlichkeit“). Gemäß Bestimmung 99A(1)(b) der Verordnung prüfte die TRA, ob die Schädigung britischer Hersteller bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn die Anti -Dumpingzölle wurden nicht mehr erhoben (die „Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung“).
Zwei inländische Hersteller, ein inländischer Handelsverband, eine Gewerkschaft und eine ausländische Regierung haben Interesse an der Übergangsüberprüfung bekundet.
Die TRA bewertete den Umfang der Übergangsüberprüfung gemäß den Bestimmungen 99A(2)(a)(iii) und 74 der Verordnungen. Die TRA erhielt keinen Antrag auf Überprüfung des Umfangs der Maßnahme und es wurde eine Bewertung vorgenommen, um sicherzustellen, dass der Umfang für den spezifischen Kontext des Vereinigten Königreichs angemessen blieb. Nach Durchführung der Bewertung entschied die TRA, die Beschreibung der zu überprüfenden Waren oder den Umfang dieser Übergangsüberprüfung nicht zu ändern. Um die Umsetzung der Antidumpingmaßnahme zu unterstützen, wurde die Liste der Warennummern auf die obige Liste aktualisiert.
Nach der Schadenswahrscheinlichkeitsbewertung gelangte die TRA zu dem Schluss, dass der Antidumpingzoll auf die Produkte ausgeweitet werden sollte.
Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie in der öffentlichen Akte der TRA.
Die TRA empfahl, ab dem 7. April 2022 den Antidumpingzoll auf die durch die Steuermitteilung 2020/13 in Kraft getretenen Produkte zu ändern, sodass er bis zum 7. April 2027 gilt. Darüber hinaus empfahl die TRA die Einführung des Antidumpingzolls Der Zoll auf die Waren sollte in der bestehenden Höhe beibehalten werden, da es der TRA nicht möglich war, diesen Betrag neu zu berechnen.
Die TRA gab die Empfehlung gemäß den Bestimmungen 100 und 100A der Verordnung ab.
Nach Prüfung der erneuten Prüfung der TRA hat der Minister für Wirtschaft und Handel die Empfehlung der TRA gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 angenommen.